01.03.2023 | Politik und Branche wollen schnelleren Ausbau von PV, Wind und Wasserkraft

Ausbau Erneuerbare und Naturschutz? Kein Widerspruch

Solaroffensive, Windoffensive und der runde Tisch Wasserkraft haben eines gemeinsam: Sie wollen einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien ermöglichen. Das gefällt nicht allen, vor allen Umwelt- und Landschaftsschutzverbände haben Vorbehalte. Dabei gibt es keinen Widerspruch zwischen berechtigten Schutzanliegen und dem von Politik und Gesellschaft gewünschten Ausbau der erneuerbaren Energien – sofern diese Interessenabwägung mit Augenmass erfolgt.

Die aktuelle Energiekrise hat Energiethemen ganz oben auf die politische Agenda gebracht. Mit dem runden Tisch Wasserkraft wollte die damalige Bundesrätin Simonetta Sommaruga Ende 2021 die jahrelange Blockade von Wasserkraftprojekten beenden. Kantone, Energiebranche und Verbände einigten sich auf eine Liste von 15 Wasserkraftprojekten, die sowohl ökonomisch als auch ökologisch die besten Voraussetzungen bieten.

Mit der Solaroffensive verabschiedete der Ständerat im Herbst 2022 ein dringliches Bundesgesetz, welches u.a. den Bau von grossen alpinen Photovoltaik-Anlagen in einem beschleunigten Verfahren ermöglicht. Analog zur Solaroffensive steht auch eine Windoffensive im politischen Fokus. So wird im Parlament zurzeit über ein Bundesgesetz für bereits fortgeschrittene Windkraftanlagen diskutiert.

Zu viel des Guten?

Keine Frage, nach Jahren des zähen Stillstands und ermüdenden Blockaden ist Bewegung in Regulation und Energiepolitik gekommen. Das geht manchen zu schnell oder zu weit oder beides. Ob es um PV, Wind oder Wasserkraft geht – gegen beschleunigte Verfahren und Ausbauprojekte regt sich Widerstand von Umwelt- und Landschaftsschutzverbänden. Ihnen gemeinsam ist die Befürchtung, dass Schutzanliegen gefährdet sind, vor allem, wenn es um Schutzgebiete von nationalem Interesse geht.

Umsetzung mit Augenmass

Diese Befürchtungen sind unbegründet. «Wenn bei der Umsetzung vernünftiges Augenmass und gesunder Menschenverstand angewendet wird, dann finden wir eine gute Balance zwischen ökologischen Anliegen und Stromproduktion», sagte Axpo CEO Christoph Brand kürzlich in der Samstagsrundschau von Radio SRF. Es brauche keinen Ausbau der Produktion in den am meisten schützenswerten Landschaften der Schweiz. «Aber man muss dann auch aufhören, Projekte in weniger schützenswerten Landschaften zu bekämpfen.»

Freipass für den Ausbau? Keineswegs

Was ist nun möglich in besonders schützenswerten Landschaften? Das geltende Recht schützt Biotope von nationaler Bedeutung absolut und verbietet neue Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien in diesen Gebieten strikte. In der Beratung des Energie- und Stromversorgungsgesetzes (kurz «Mantelerlass») hat der Ständerat beschlossen, dieses absolute Verbot zu relativieren. Damit hat er aber keineswegs einen Freipass für Ausbauprojekte in solchen Gebieten gegeben, wie das von einigen Umweltschutzorganisationen behauptet wird. Neu ist vielmehr, dass im konkreten Fall eine Abwägung zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen überhaupt vorgenommen werden kann – was zurzeit gar nicht möglich ist. Mit Blick auf den dringend nötigen Ausbau der erneuerbaren Energien ist das begrüssenswert.

Es braucht also eine umfassende Abwägung aller Interessen und keine absoluten Verbote. Denn diese Prüfung führt dazu, dass die Projekte mit dem kleinsten Einfluss auf die Umwelt und mit dem grössten Nutzen für die erneuerbare Stromproduktion realisiert werden.

Axpo geht hier bereits voran und hat eine Solaroffensive lanciert, mit der bis 2030 rund 4200 Solarprojekte realisiert werden sollen. Dabei bekennt sich Axpo zu einer umfassenden Nachhaltigkeit. Bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung, Mensch und Umwelt bestmöglich Sorge zu tragen, spielt die Abwägung von Schutz- und Nutzungsinteressen eine zentrale Rolle.

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Wasserkraft nicht weiter schwächen

Die Arbeiten im Rahmen des Runden Tisches Wasserkraft führen die Schwierigkeit, Schutz- und Nutzungsinteressen konstruktiv abzuwägen, beispielhaft vor Augen. Aus Sicht von Axpo schwächt zudem der Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative die Wasserkraft weiter. In besonderem Mass ist sie von den neuen Bestimmungen und der vorgesehenen Ausweitung der Schutzgebiete betroffen. Neue Projekte und die Erweiterung bestehender Anlagen werden dadurch verteuert und erschwert, im äussersten Fall sogar verunmöglicht. Dabei darf nicht übersehen werden, dass durch bestehende Auflagen, bspw. durch die strengeren Restwasserbestimmungen bei Neukonzessionierungen, künftig bereits bedeutende Anteile der heutigen Stromerzeugung verloren gehen. Um die Ziele der Energiestrategie 2050 dennoch zu erreichen und den zentralen Beitrag der Wasserkraft zur Versorgung nicht erodieren zu lassen, müssen diese Verluste kompensiert werden können.

Dass Wasserkraft und Ökologie nicht im Widerspruch stehen, zeigt Axpo nicht zuletzt mit rund 120 laufenden Sanierungsprojekten an ihren Wasserkraftwerken, die bis 2030 lanciert werden. 

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